Vorbereitung und Durchführung eines
amerikanischen
Zivilprozesses
für deutsche Prozeßpartner
§§
$$
??
Bei der Durchsicht und der englischen
Übersetzung
des nachfolgenden Aufsatzes wurde ich von Herrn William T.
DelHagen
unterstützt.
Ihm gilt mein besonderer Dank.
Bremen/Schwanewede den 1. Juni 1996
Die Adresse unseres amerikanischen Anwalts
lautet:
William T. DelHagen, Law Officer
Murchison & Cumming, LLP
801 South Grand Avenue, 9th Floor
Los Angeles, California 90017
Telephone: 213-623-7400
Facsimile: 213-623-6336
E-Mail: wdelhagen@murchisonlaw.com
Copyright Dirk Brauckmann,
Mühlenstr. 4, 28790 Schwanewede
Deutschland
Diese Gedanken habe ich aus der Erinnerung nach einem 5-jährigen Prozeß in California USA gegen ein Großunternehmen eines anderen Landes niedergeschrieben. Sie wurden als Hilfe und Unterstützung unseren hervorragenden kalifornischen Anwälten William T. DelHagen und Jeffrey Horwith, Los Angeles, für eventuelle zukünftige Verfahren mit deutschen Klienten übergeben.
1. Vorentscheidung: Bevor Sie einen Prozeß in den USA beginnen, sollten Sie sich ehrlich und fair die Frage beantworten, ob Sie eine Chance haben, die größer als 50% ist, den Prozeß zu gewinnen. Wenn nicht, lassen Sie es sein, es sei denn, Sie selbst werden verklagt und müssen sich verteidigen. Jeder Prozeß ist zwar für amerikanische Anwälte ein gefundenes Fressen (Bill und Jeff werden mir verzeihen), aber die Entscheidung treffen immer noch Sie, solange Sie den Prozeß nicht begonnen haben.
Kostenvoreinschätzung: Denken Sie darüber nach, ob Sie den Prozeß kostenmäßig durchhalten. Anwalts-, Gutachter- , Reise- und Zeugenkosten haben sich in unserem Fall (Basisstreitwert ohne Zinsen ca. US-$ 5,5 Mio.) im Laufe der 5 Jahre auf US-$ 1,5 Mio. summiert. Darin waren noch nicht die Kosten des eigenen Personals für Aufbereitung von Unterlagen, Aktenkopierarbeit u.s.w. enthalten, die einen sehr großen Zeitaufwand beinhaltet haben.
2. Zeitschiene: Glauben Sie nicht, daß Sie einen evtl. erlittenen Verlust schnell kompensiert bekommen. Sie müssen darauf gefaßt sein, daß ein Urteil lange auf sich warten läßt.
3. Sprachprobleme: Denken Sie darüber nach, auch wenn englisch für Sie die zweite Muttersprache ist, ob auch Ihre wichtigen Zeugen der englischen Sprache halbwegs mächtig sind. Ein Kreuzverhör mit Dolmetscher wird die Jury in dem Prozeß eher zum Gähnen als zum Zuhören veranlassen.
4. Prozeßführung auf deutscher Seite: Sie müssen als ständigen Ansprechpartner einen lernfähigen, analytisch denkenden und in juristischen Fragen nicht unerfahrenen Mitarbeiter benennen, sofern Sie die Angelegenheit nicht zur Chefsache machen wollen. Beauftragen Sie aber nicht unbedingt einen deutschen Juristen mit dieser Aufgabe, es sei denn er hat Erfahrung mit USA-Prozessen. Die/der Frau/Mann bekommt viel zu tun.
Wenn Sie jetzt immer noch Lust haben, sich auf das Abenteuer USA-Trial einzulassen, dann los. Sie werden zum Schluß das Gefühl eines Christoph Kolumbus haben, der Amerika entdeckt hat. Bereiten Sie sich auf rauhe See vor. Vielleicht lacht anschließend die Karibik, vielleicht gehen Sie aber auch im Bermuda-Dreieck unter.
Bevor ich die einzelnen Prozeßschritte erläutere, möchte ich Ihnen hier ein paar grundsätzliche Unterschiede der Prozeßvorbereitung und Prozeßführung aufzeigen, damit Sie Verständnis dafür bekommen, was Ihre amerikanischen Anwälte anschließend von Ihnen verlangen werden.
Im Gegensatz zur deutschen Prozeßtaktik, bei der die einzelnen Parteien nur das vorbringen, was für sie nützlich ist, und auch nur anhand dieser Unterlagen später entschieden wird, wollen die amerikanischen Parteien beide alles an Dokumenten, Unterlagen, Notizbüchern, EDV-Dateien, Fotos und sonstigen Beweismitteln vorher haben, die es zu dem Fall gibt. Schließen Sie also schon einmal einen Pauschalvertrag mit dem nächsten Copyshop ab, der für Sie diese Arbeiten erledigen soll. Sie sollten ihm in Aussicht stellen, daß seine gesamte Kapazität für die nächsten 4 Wochen von ihnen benötigt wird. Vielleicht erhalten Sie dann einen besonders günstigen Preis. Er wird für Sie in Zukunft noch ein wichtiger Unterlieferant werden.
Glauben Sie nicht, daß Sie ein Schriftstück Ihres Falles, sofern es auf dieser Welt einmal produziert wurde, geheim halten können. Ein einmal produziertes Stück Papier ist wie ein Virus. Es taucht irgendwo, spätestens jedoch im Prozeß, vorgetragen durch die Gegenseite, auf. Auch wenn Sie Ihr Exemplar vernichtet haben, bedeutet das noch lange nicht, daß es diese Information nicht mehr gibt. Bereiten Sie sich also schon einmal bei den unangenehmen Dingen Ihres Falles auf böse Stunden im Kreuzverhör vor.
Gute amerikanische Anwälte sind im Aufspüren von Dokumenten der Gegenseite unheimlich findig und geschickt. Für die Anwälte ist es ein großes Spiel, für Sie kann es das große Desaster bedeuten.
Und nun zu den einzelnen Schritten:
1. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt den Fall ausführlich, aber versuchen Sie nicht, der bessere Prozeßtaktiker zu sein. Ihr Anwalt weiß, was Jurys wünschen, Sie nicht. Vertrauen Sie ihm also, daß er Ihren Fall gut macht, sonst fangen Sie gar nicht erst mit ihm an. In dem Fall ist er der Manager und Sie der Angestellte. Versuchen Sie nicht, ihn zu beherrschen. Wenn er das mit sich machen läßt, ist er nicht der richtige Kämpfer. Er wird Ihnen viele Fragen stellen, beantworten Sie sie ihm nach bestem Wissen, fragen Sie lieber ihre Mitarbeiter noch einmal nach Details, bevor Sie ihm etwas falsches sagen, denn nach der Befragung bildet sich der Anwalt ein eigenes Bild von dem Verfahren. Dieses Bild später im Grundsatz zu korrigieren, ist fast nicht mehr möglich. Es sollte also im Groben stehen und nicht zurückgenommen werden müssen.
2. Nach der Befragung bereitet der Anwalt in der Regel die Klageschrift (complaint) vor. Die Klagepunkte müssen klar definiert werden. Machen Sie das sorgfältig und gewissenhaft. Weisen Sie Ihre kaufmännischen Mitarbeiter an, bei Androhung der fristlosen Entlassung, peinlichst darauf zu achten, daß bei Definition Ihrer Forderungen für die Klage keine Doppelberechnungen stattfinden. Die Gegenseite spürt die garantiert auf und schlachtet das genüßlich später vor der Jury aus. Auch wenn Sie 50.000 Dokumente produzieren und Ihnen im Verfahren vor der Jury vielleicht nur 5 um die Ohren fliegen, ist der emotionale Schaden in dem Augenblick größer als der wirtschaftliche Wert dieser Doppelberechnungen. Kontrollieren Sie das notfalls selbst. Sie werden nach Ihrer Kompetenz, so etwas zu vermeiden, gefragt werden, im schlimmsten Falle wird Ihnen Betrug unterstellt.
Die Berechnung Ihrer Forderung muß für jeden vernünftigen Menschen nachvollziehbar sein. Vermeiden Sie auf jeden Fall, die Forderung “aufzublasen”. Der Gerichtssaal ist später kein orientalischer Basar, auf dem man sich herunterhandeln lassen kann. Gespielt wird dort als höchstes Gut Glaubwürdigkeit(credibility). Wenn Sie bei Ihren Berechnungen die 5 zackige Gabel genommen haben, versinken Sie später im Erdboden. Die Gegenseite wird Ihnen das immer wieder vorwerfen, und Sie werden sich meiner Worte in Dankbarkeit erinnern, wenn Sie dann glaubwürdig antworten können. Ich selbst habe während des Kreuzverhörs ein Dankgebet zum Himmel geschickt, daß die Gegenseite mir mit Ausnahme kleinerer Fehler ein solches Verhalten nicht vorwerfen konnte, wenn sie es auch immer wieder versucht hat. Sie brauchen aber auch nicht zu untertreiben. Was nachvollziehbar als Schaden entstanden ist, kann auch berechnet werden.
Die horrenden Summen, die Sie vielleicht von amerikanischen Klagen einfacher Bürger gegen amerikanische Unternehmen kennen, dürfen für Sie kein Maßstab sein. Ihnen wird wirtschaftlicher Sachverstand unterstellt.
Denken Sie auch daran, daß amerikanische Bürger sich überhaupt keine Vorstellungen von den hohen Overhead-Kosten in Old-Germany machen können. Gemeinkostenzuschläge von mehr als 100% sind für Amerikaner kaum nachvollziehbar.
Achten Sie auch darauf, daß Sie die Rechnungen und Kosten Ihres Anwalts nicht der Gegenseite belasten. Das wäre in den USA ein schwerer Formfehler.
Also: faire Berechnung Ihrer Forderung.
Nachdem Sie Ihren amerikanischen Anwalt ausreichend mit Information für seine Klageschrift und die aufzustellenden Forderungen unterstützt haben, wird er die Klageschrift verfassen und Ihnen zur Begutachtung zuleiten. Nehmen Sie sich Zeit für das Durchlesen. Überdenken Sie noch einmal jeden Punkt Ihrer Forderungen, diskutieren Sie mit Ihren Mitarbeitern, ob Sie und Ihr Unternehmen die Forderungen durchstehen. Besprechen Sie eventuelle Änderungen mit Ihrem Anwalt und geben Sie dann die Klageschrift frei. Ab diesem Zeitpunkt gibt es kein Zurück mehr, außer daß Sie mit hohen Kosten abbrechen und eine eventuelle Gegenklage ohne Verhandlung verlieren.
3. Ihr Anwalt reicht nunmehr die Klage bei dem zuständigen amerikanischen Gericht ein, das einen Richter für die Aufarbeitung des Falles bestimmt (pre trial discovery). Hierbei kann die Aufarbeitung durchaus von einem anderen Richter durchgeführt werden als von dem, der später den Prozeß führen wird.
4. Die Klage wird der Gegenpartei zugestellt, die eventuell eine Gegenklage (cross complaint) aufstellt, die Ihnen ebenfalls über das Gericht und Ihren Anwalt zugestellt wird. Die Gegenklage wird sehr wahrscheinlich in ähnlicher Höhe sein wie Ihre Forderung. Die Berechtigung muß dann die gegnerische Partei nachweisen. Bleiben Sie erst einmal ruhig, auch wenn Sie bei der Höhe der gegnerischen Forderung in Ohnmacht fallen wollen.
5. Beide Anwälte verlangen nunmehr jeweils von der Gegenseite, ihnen alle überhaupt nur existierenden Unterlagen, die mit dem Fall etwas zu tun haben, über das Gericht zur Verfügung zu stellen (request for production of documents). Die Aufzählung möglicher Gegenstände mit Informationscharakter allein kann eine engbeschriebene DinA4-Seite ausmachen. Sie glauben gar nicht, was es alles an Möglichkeiten gibt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt denken Sie zum ersten Mal ernsthaft darüber nach, ob es wohl richtig war, den Prozeß zu beginnen. Sie haben jedoch hoffentlich nicht versäumt, den Pauschalvertrag mit Ihrem Copyshop abzuschließen, der nunmehr zur Ausführung kommt.
6. Schaffen Sie nunmehr alle Ordner, Hängemappen, persönlichen Notizbücher, evtl. Tagebücher u.s.w. (s.o. DinA4-Seite), die etwas mit dem Fall zu tun haben, zu Ihrem Copyshop und weisen Sie ihn an, alles in genau derselben Reihenfolge zweimal (Ihr Anwalt/Gegenseite) zu kopieren.
7. Ersparen Sie Ihrem Anwalt, die 2. Kopie herstellen zu lassen, es
wird nur teurer. Vergessen Sie hierbei auch nicht die
persönlichen Dokumente aus Ihrem Safe oder Tresor, soweit sie
den Fall betreffen, es sei denn, Sie könnten schwören,
daß
es keinen 2. Menschen auf dieser Welt gibt, der das Dokument je gesehen
hat.
Denken Sie an meinen Virusvergleich.
8. Kontrollieren Sie anschließend, ob der Copyshop die Sortierung auch richtig vorgenommen hat und alles vollständig kopiert wurde. Ihre nachdenkliche Frage aus Nr. 6 wird sich an dieser Stelle wiederholen.
9. Bevor Sie die beiden Sätze Kopien per Luftfracht-Kurier auf die Reise senden, vergessen Sie nicht, alle kopierten Originale (Ordner, Beweisstücke, Fotos etc.) möglichst in einem separaten abschließbaren Raum zu sammeln. Dieser Raum ist für die nächsten Jahre bis zum Ende des Prozesses dann Ihre Asservatenkammer. Entfernen Sie die Prozeßunterlagen nur nicht wieder aus diesem Raum. Versuchen Sie, wie ein Bibliothekar, Ordnung in die Papiermasse zu bringen oder bringen zu lassen.
10. Sofern Sie einen Mitarbeiter als Ansprechpartner bestimmt haben,
der auch noch mit einem PC umgehen kann, beauftragen Sie ihn jetzt,
alle
Dokumente in eine Datenbank zu bringen. Alle Dokumente heißt
hierbei:
Jede Seite Papier, die Sie in den Prozeß eingebracht haben.
Vielleicht
kennen Sie in Ihrer Bekanntschaft einen jungen Studenten oder
Praktikanten,
der sich mit dieser Wahnsinnsarbeit ein paar Mark verdienen will, aber
lassen Sie es machen, und zwar jetzt. Später bei der unmittelbaren
Prozeßvorbereitung werden Sie dankbar sein, wenn Sie einen
schnellen
Zugriff per PC oder Notebook zu Ihren Unterlagen haben. Vergessen Sie
nicht,
daß jede Seite eine Registriernummer bekommen muß, um das
Dokument
eindeutig identifizieren zu können. Die Definitionen in der
Datenbank
sollten zumindest enthalten:
Registriernummer; Dokumentabsender; Dokumentempfänger (alle!!);
Datum; Kurzbeschreibung des Inhalts; Archivort (Box-Nummer); die
verschiedenen
Begriffe müssen zusammenpassen und miteinander bei der
Dokumentensuche
kombinierbar sein.
11. Nachdem beide Anwälte alle (?!!) Dokumente jeweils von der eigenen und der gegnerischen Partei erhalten haben, beginnt die erste Massenarbeit der Anwälte. Ihnen wird über das Gericht und Ihren Anwalt ein riesiger Fragenkatalog der Gegenseite zugestellt, Ihr Anwalt macht das mit der Gegenpartei genauso (discovery). Glauben Sie nicht, daß Ihr Anwalt Ihnen die Beantwortung der Fragen abnimmt. Der wird einen Teufel tun. Sie und Ihre Mitarbeiter sind gefragt. Jede Frage muß möglichst wahrheitsgetreu beantwortet werden. Vermerken Sie in dem Fragenkatalog, wer der Fachmann für die Beantwortung in Ihrem Unternehmen war, so daß Sie ihn ggfs. später als Zeugen benennen können. Sie selbst müssen eine “Verification” unterschreiben, in der Sie bestätigen, daß Sie alles verstanden haben und alles wahrheitsgetreu beantwortet wurde.
12. Machen Sie für sich Kopien dieser Fragen und gegebenen Antworten und senden alles an Ihren Anwalt zurück. Wundern Sie sich bitte anschließend nicht, daß der jetzt daraus etwas macht, was mit Ihrer mühsamen Arbeit nur noch wenig zu tun. Ihr Anwalt bringt an dieser Stelle nur die Antworten, die er aus seiner Sicht für prozeßtaktisch sinnvoll hält. Alle anderen Fragen der Gegenseite werden zwar auch behandelt, aber mit juristischen Ausdrücken als unangemessen und übertrieben zurückgewiesen. Die Gegenseite macht das etwa genauso.
In einem zweiten Anlauf versucht die Gegenseite nun noch einmal, die für sie unzufriedend oder gar nicht beantworteten Fragen beantwortet zu bekommen (motion to discovery). Ihr Anwalt wird Sie also ggfs. noch einmal mit diesen Fragen traktieren. Sie fragen sich an dieser Stelle, wofür der eigentlich sein Geld bekommt, aber beantworten Sie sie, so gut Sie können. Ihr Anwalt wiederum wird nunmehr die eine oder andere zusätzliche Antwort herauslassen, aber bei weitem nicht alles.
Damit Sie nicht aus der Übung kommen, geschieht das ganze
natürlich
auch mit einer eventuellen Gegenklage (discovery
of crosscomplaint), die zu diesem Zeitpunkt noch völlig separat
behandelt wird. Auch hierzu dürfen Sie Fragen beantworten, die
Ihnen
Ihr eigener Anwalt stellt. Der Umfang der jeweiligen Fragenkataloge
hängt
sicherlich von dem
jeweiligen Fall ab, aber wundern Sie sich nicht, wenn Sie insgesamt
für Klage und Gegenklage 400 bis 500 Fragen schriftlich
beantworten
müssen.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine kleine Denkpause. Wenn ich Sie, verehrter Leser, bisher immer persönlich angesprochen habe, so gehe ich natürlich nicht davon aus, daß Sie alles allein machen, auch der von Ihnen beauftragte Ansprechpartner kann das nicht alles allein machen. Ihre Mitarbeiter sind gefragt. Also müssen Sie Besprechungen mit Ihrer Mannschaft, soweit sie in den Fall involviert war, einkalkulieren. Gemeinsame und koordinierte Diskussionen und Beantwortung der gestellten 400 bis 500 Fragen. Glauben Sie ja nicht, daß Ihre Mitarbeiter dazu alle einer Meinung sind. Für die Gegenpartei wäre es jedoch wiederum ein Volltreffer, wenn aus Ihrem eigenen Hause zum selben Thema zwei unterschiedliche und womöglich gegenteilige Antworten vorgetragen würden. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als die eingesammelten Antworten auf Plausibilität durchzusehen und ggfs. bei den Mitarbeitern Rückfragen zu halten.
13. Selbstverständlich wird auch Ihr Anwalt einen solchen Quercheck machen, aber besser ist, Sie sind sich Ihrer Sache sicher, daß keine Widersprüche Ihr Unternehmen verlassen.
14. Nachdem die Papiermassen und anderen Beweisstücke über die Anwälte und das Gericht den Parteien zugestellt wurden und nachdem Sie brav und zeitaufwendig alle Fragen beantwortet haben, haben Sie erst einmal mit der Bearbeitung von Papierbergen Ruhe. Ihr Anwalt und der gegnerische Anwalt werden jetzt ihre Beweisaufnahmen (discovery) fortsetzen. Zeugen werden einzeln im Beisein eines Gerichtsreporters befragt, der alles im Detail mitschreibt, und zwar sowohl eigene Zeugen als auch Zeugen der Gegenseite (deposition). Hierfür müssen die Zeugen in der Regel in die USA reisen. Sollten die Zeugen sich weigern oder sind sie ernsthaft verhindert, reisen die Anwälte notfalls um die halbe Welt, um die Zeugenvernehmungen durchführen zu können. Lassen Sie Ihren Anwalt gewähren, auch wenn es Geld kostet. Er muß sich absolut fit machen. Wenn er gut ist, kennt er Ihren Fall zum Schluß besser als Sie selbst.
15. Sie selbst können allerdings überlegen, ob es sich vielleicht lohnt, mit einer bekannten deutschen Fluggesellschaft vorher einmal über Mengenrabatte zu verhandeln. Vielleicht hat aber Ihre Reisestelle sowieso schon den optimalen Niedrigpreistarif für das Dutzend USA-Flüge entdeckt, mit dem Sie Ihr Reisebudget nur für vorprozessuale Zeugenvernehmungen zusätzlich belasten. Machen Sie sich nicht all zu viel Gedanken über die mehr und mehr anschwellenden Kosten. Sie wollen doch hoffentlich immer noch Ihren Prozeß gewinnen, und über die Kosten hatten Sie sich doch bereits vorher Gedanken gemacht?
Nach Beendigung der Zeugenvernehmungen, die Monate dauern
können,
Einholung von Gutachten, Vernehmungen von Experten, Beauftragung von
Copyshops
und Database-Offices, Einschaltung eines Economists, der die
wirtschaftlichen
Zusammenhänge auf Plausibilität und Berechnung nach USA-Recht
überprüft, ggfs. ändert und 10% legal simple interest
seit
Beginn des Verfahrens aufschlägt, kann das eigentliche Verfahren
beginnen.
Auch wenn Sie schon ganz heiß sind, endlich Ihr Verfahren zu
gewinnen,
müssen Sie sich erst einmal in Geduld üben. Im Gegensatz zu
Deutschland,
wo man von einem Gericht zwar einen schnellen ersten Termin bekommt,
dann
aber vielleicht erst ein mal ein paar Monate auf den nächsten
Verhandlungstermin
warten darf, wird in den USA ein Zivilprozeß en bloc, also
nacheinander
Tag für Tag durchgezogen. Dafür müssen Sie auf den
Beginn
vielleicht 1 Jahr warten. In unserem Fall stand ein ¾ Jahr kein
Gerichtsraum zur Verfügung.
Bringen Sie also Geduld mit. Da Ihr Anwalt sich ja engagiert hat, will
er seinen Fall jetzt auch vor Gericht bringen. Er wird sich also schon
darum kümmern, rechtzeitig das Schlachtfeld vom Gericht geliefert
zu bekommen.
16. Unterstellen wir, daß es ihm endlich gelungen ist, einen Gerichtssaal zu bekommen, daß er inzwischen zwar aufwendig, aber effizient alles an Beweismaterial, Schautafeln, Overheadfolien u.s.w. erstellt hat, so teilt er Ihnen eines Tages freudestrahlend mit, daß nun auch der Richter feststeht. Das Verfahren kann beginnen.
17. Zu Beginn des Verfahrens muß eine Jury bestimmt werden. Für diese Aufgabe können sich alle Bürger der USA bewerben, sofern sie nicht gesetzlich vorbelastet sind. Aus einer Auswahl von 130 Bewerbern (in unserem Fall), die alle einen Fragenkatalog wahrheitsgemäß beantworten mußten, werden etwa 10% ausgesucht, wobei jeweils der eigene Anwalt und der gegnerische Anwalt abwechselnd Jurymitglieder bestimmen können. Es wird hierbei peinlich darauf geachtet, daß die Jurymitglieder keine direkte oder auch nur emotionale Beziehung zu einer der beiden Parteien haben. Sie müssen sich einer persönlichen Befragung durch die Anwälte unterziehen. Die Jurymitglieder haben jedoch in der Regel keine fachliche Erfahrung, es wird auch keine bestimmte Ausbildung vorausgesetzt. Die Jury ist also in jeder Hinsicht unvorbelastet.
Der Richter hat während des Verfahrens nur darauf zu achten,
daß
keine formalprozessualen Fehler geschehen. Außerdem schreibt er
für
sämtliche Dokumente, die während des Verfahrens vorgetragen
werden,
der Reihe nach die Dokumentnummern auf und entscheidet, ob
Einsprüche
(objections) der einen oder anderen Partei abgewiesen (overruled)
werden oder ob den Einsprüchen stattgegeben wird (sustained).
18. Zu dem Verfahren werden von den Anwälten der beiden
Parteien
Vertreter des jeweiligen Unternehmens und Zeugen geladen. Da ein
Zivilprozeß
sich durchaus, auch bei täglicher Fortführung über
mehrere
Wochen und Monate hinziehen
kann, sind Reisekosten unvermeidlich. Vielleicht sind sie ja
meiner Empfehlung gefolgt und haben mit Ihrer Fluggesellschaft schon
eine
Sonderreglung abgeschlossen
19. Ihr Anwalt hat sich, möglichst in der Nähe des Gerichtsgebäudes, mit seinen Mitarbeitern in einem halbwegs vernünftigen Hotel niedergelassen und dort sein Hauptquartier eingerichtet. Kisten von Akten und Papierbergen, nur noch per Computer und Datenbank zu übersehen, beherrschen die Szene. Es ist schon erstaunlich, aber das System funktioniert. Der Prozeß kann beginnen.
Nachfolgend erhalten Sie Beobachtungen im Gerichtssaal aus dem
Prozeß,
an dem ich selbst teilgenommen habe. Sämtliche Namen wurden
ersetzt.
Das Verfahren ist rechtsgültig beendet.
Impressionen im Gerichtssaal
1. Anreise: Buchen Sie die Anreise so, daß zwischen dem ersten Vernehmungstag und dem Tag der Anreise mindestens 1 Tag liegt, an dem Sie von Ihrem Anwalt vorbereitet werden und Sie sich an den Zeitunterschied gewöhnen können.
2. Hotel: möglichst nahe am Gerichtsgebäude
3. Court: Der Gerichtssaal ist ungefähr 15m x 15 m groß und wie folgt besetzt:
4. Jury: Die Jury besteht aus 14 Mitgliedern, die teilweise zu verstehen scheinen, um was es eigentlich geht, teilweise aber auch bzgl. technischer Details überfordert sind. Es sind normale Bürger, die von den beiden Parteien gemeinsam ausgesucht wurden. Keiner der Jury-Mitglieder hat besondere Beziehungen zu einer der beiden Parteien. Die Jury stellt keine Fragen, sondern hört nur zu und macht sich Notizen. Während des Eintretens der Jury in den Saal und während des Verlassens erheben sich die übrigen Anwesenden. Der Richter gibt der Jury bisweilen formaljuristische Erläuterungen. Mit der Jury darf auf keinen Fall gesprochen werden, auch nicht in der Pause.
5. Richter / judge: Der Richter wird im Verfahren mit “Your Honour” angeredet. Er achtet darauf, daß alle in den Fall eingebrachten Schriftstücke registriert werden. Er entscheidet, ob Einsprüche (objections) abgelehnt werden (overruled) oder ob ihnen stattgegeben wird (sustained). Wenn Einsprüche des eigenen Anwalts zu Fragen des gegnerischen Anwalts “overruled” werden, muß man die Fragen beantworten, wenn den Einsprüchen stattgegeben wird, braucht die Frage nicht beantwortet zu werden. Einer Entscheidung des Richters zu formalen oder auch inhaltlichen Themen sollte nicht widersprochen werden.
6. Zeugenvernehmung (testimony): Zu Beginn wird der Zeuge vom court attendent vereidigt. Die Zeugenvernehmung kann 1-2 Tage, bei sehr wichtigen Zeugen aber auch 4 Tage und länger dauern. Vor einer Zeugenvernehmung sollte der jeweilge Zeuge das Protokoll seiner letzten Vernehmung (deposition) durch den gegnerischen Anwalt noch einmal intensiv lesen, um sich erinnern zu können, was er in der letzten deposition selbst gesagt hat. Außerdem sollte er sich auf die speziellen Themen, die ihn betreffen, vorbereiten. Wenn Zeit dafür da ist, geht der eigene Anwalt die wichtigen Argumente und Beweismittel am Tage zuvor mit dem Zeugen durch.
Der Tagesverlauf (09:30-16:00) wird durch eine Vormittagspause, eine längere Mittagspause und eine Nachmittagspause unterbrochen.
Der Zeuge sollte während der gesamten Vernehmungen eine entspannte Haltung einnehmen. Es empfiehlt sich, sich leicht nach vorne gebeugt mit locker verschränkten Händen hinzusetzen. Der Zeuge sollte trainieren, den Anwalt anzusehen und nicht nervös wegzusehen. Eine Verschränkung der Arme als Abwehrhaltung sollte möglichst unterbleiben.
In der Zeugenvernehmung wird der jeweilige Zeuge zuerst von
dem
eigenen Anwalt vorgestellt und durch geschickte Fragen zu Aussagen
geführt,
die vorteilhaft für die eigene Partei sind (direct examination).
Diese
Fragen können in der Regel ohne Zweifel mit yes or no or
correct
beantwortet werden. Evtl. werden erläuternde Erklärungen
abgefragt,
allerdings sollten
solche Erklärungen kurz und sachlich sein. Die Information
der Jury erfolgt über das Frage- und Antwortspiel zwischen den
Anwälten
und den jeweiligen Zeugen und durch Einbringen von Dokumenten, die dem
Zeugen vorgelegt werden mit der Frage, ob er dieses Dokument kennt. Der
eigene Anwalt führt den Zeugen anhand der Fragen zu den
gewünschten
Aussagen. Verzichten Sie als Zeuge hierbei auf eigene stories und
Erläuterungen,
es sei denn, Sie werden ausdrücklich aufgefordert.
Sollte in dem anschließenden Kreuzverhör (cross examination) durch den gegnerischen Anwalt von diesem versucht werden, Sie als Zeugen Ihres Unternehmens herauszustellen, geben Sie das fröhlich zu. Die Jury erwartet nicht, daß Sie neutral sind.
Es ist sehr genau darauf zu achten, was von dem gegnerischen Anwalt gefragt wurde und ob evtl. eine Doppelfrage vorliegt, von der man die eine Hälfte bejahen kann, die andere Hälfte jedoch ablehnen muß. Bei dieser Taktik handelt es sich um den Versuch, einem gewünschte Antworten unterzuschieben, die man eigentlich gar nicht geben will. In diesem Fall darf nicht einfach mit yes or no geantwortet werden, sondern die Antwort muß entsprechend geteilt werden.
Bsp.: Do you recall that ..........(zu bejahender Teil) and wouldn´t you say that this is ...........(zu verneinder Teil)
Gelingt es Ihnen, die Jury zum Lachen zu bringen, indem Sie gewitzte, aber bitte nicht vorwitzige Antworten bringen, haben Sie Sympathie gewonnen und Punkte gemacht.
Bsp: Question: Wouldn´t you think, Mr. x that other
party
would have felt comfortable, if they would have got these documents?
Answer: I don´t know Sir, whether other party is feeling
comfortable by getting a mass of documents.
Wenn man sich nicht mehr erinnert, kann man mit “I don´t recall” antworten. Allerdings wirkt es unglaubwürdig, wenn man sich an gar nichts mehr erinnert. Es darf nicht der Eindruck entstehen, daß man alles blockieren will. Wird ein Dokument mit der Unterschrift des Zeugen vorgelegt, das die Erinnerung unterstützen soll, sollte man die Erinnerung daran nicht abstreiten, aber man kann durchaus sagen, daß man die Umstände im Zusammenhang mit dem Schreiben nicht mehr erinnert, wenn man nicht mehr weiß, in welchem Zusammenhang das Schreiben stand.
Versteht der Zeuge einen Satz oder einen Ausdruck nicht, sollte er fragen, was der Ausdruck bedeutet oder was mit dem Satz gemeint ist. Der Anwalt versucht dann, die Frage mit anderen Worten zu stellen.
Für die eigenen Antworten darf man vorher angefertigte Kurznotizen (bspw. für komplizierte Berechnungen) benutzen, die man aber ggfs. vorzeigen muß.
Wichtig ist, daß ein Zeuge seine Antworten im Kopf formuliert und dann erst antwortet und nicht die Formulierung unüberlegt beim Antworten gestaltet, da hierbei zu schnell ein falsches Wort oder eine schädliche Formulierung herausrutschen kann. Don´t think on your lips! Mit einer Antwort kann man sich ruhig etwas Zeit lassen.
Die beste Antwort ist eine, die ein normaler Bürger mit gesundem Menschenverstand und Rechtsempfinden erwarten würde. Zwischen der Frage des gegnerischen Anwalts und der eigenen Antwort sollte schon deswegen eine kleine Pause sein, damit der eigene Anwalt evtl. einen Einspruch einlegen kann.
Die Taktik des gegnerischen Anwalts besteht darin, Sie als Zeugen unglaubwürdig zu machen, indem er Sie mit früheren Aussagen oder Dokumenten konfrontiert, die scheinbar das Gegenteil der gegebenen Antwort beweisen sollen. Auch Aussagen aus der bereits früher stattgefundenen deposition werden herangezogen und ggfs. noch einmal abgefragt. In diesem Fall darf sich der Zeuge nicht scheuen, den scheinbaren Gegensatz aufzuklären. Eine Erläuterung kann dann bspw. sein, daß bei der ersten Vernehmung die Antwort aus der Erinnerung gegeben wurde, in der Zwischenzeit nach nochmaliger Durchsicht der Akten die ursprüngliche Aussage revidiert werden mußte. Wichtig ist, daß nicht das Gefühl entsteht, daß man um die Sache herumreden will. Bestätigen Sie aber auch nichts, was Sie nicht wirklich selbst erlebt haben oder wissen. Sie brauchen z. Bsp. nicht zu wissen, was in anderen Abteilungen getan, gedacht oder gesagt wurde. Nicht wissen ist besser als falsch aussagen.
Manchmal hat man das Gefühl, als ob der gegnerische Anwalt an der Antwort gar nicht interessiert ist und nur seine Frage unterbringen will. Er unterhält sich bspw. dann mit einer seiner Assistentinnen oder sucht das nächste Dokument. In diesem Fall sollte der Zeuge mit der Antwort warten, bis sie von dem gegnerischen Anwalt durch Nachfrage tatsächlich abgefragt wird.
Umgekehrt versucht der gegnerische Anwalt aber auch, durch Anheben seiner beiden Arme den Zeugen zu einer schnellen unüberlegten Antwort zu nötigen, insbesondere wenn er einem etwas unterstellen will. Der Zeuge sollte sich dadurch nicht zu einer zu schnellen und evtl. schädlichen Antwort verführen lassen, sondern gelassen und ruhig antworten, ggfs. wenn die Unterstellung tatsächlich falsch ist, mit “incorrect” und sie dann erläutern.
7. Schlußvernehmung durch den eigenen Anwalt: Nach dem Kreuzverhör durch den gegnerischen Anwalt findet eine Gegenvernehmung durch den eigenen Anwalt statt, in der die Punkte, die aus dem Kreuzverhör richtig zu stellen sind, noch einmal aufgerollt werden. Der eigene Anwalt versucht dann, durch andere Beweismittel oder durch geschickte Fragen, den evtl. schädlichen Eindruck aus dem Kreuzverhör wieder zu entkräften. Evtl. wird auch noch ein wichtiger Punkt gebracht, der der Jury gut in Erinnerung bleiben soll. Nach diesem Zeitpunkt ist die Vernehmung des Zeugen in der Regel beendet. Evtl. erhält die Gegenpartei zwar noch einmal die Gelegenheit, weitere Fragen zu stellen, aber das beschränkt sich dann auf wenige ergänzende Fragen.
8. Entlassung des Zeugen: Nach Vernehmung werden die Anwälte gefragt, ob sie noch Fragen haben. Ist das nicht der Fall, wird der Zeuge entlassen (excused). Solange er noch im Gerichtssaal ist, kann er vom Richter auf Bitten eines Anwalts aber auch noch wieder in den Zeugenstand gerufen werden. Die Bitte muß allerdings einen sehr plausiblen Grund haben. Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich also für einen Zeugen, den Gerichtssaal anschließend zu verlassen.
Haben Sie das alles hinter sich gebracht, wird Ihnen mein Vergleich
mit Christoph Kolumbus, der Amerika entdeckte, vielleicht nicht mehr so
seltsam vorkommen.
Mir verbleibt nur noch, Ihnen zu wünschen:
Happy Trial
California USA, Mai 1996